Grundlegende Planungsänderungen für das Dietersheimer Neubaugebiet „Am Anger“

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Nachdem die ersten Planungen für das zentrale Dietersheimer Neubaugebiet „Am Anger“ vor allem seitens der Grundstückseigentümer auf wenig Akzeptanz gestoßen waren, soll nun nach erfolgter Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eine fundamentale Umplanung des Bebauungsplanentwurfes auf den Weg gebracht werden. Der komplett überarbeitete Entwurf sieht als eine wesentliche Verbesserung vor, die mittige Erschließungsstraße nach Westen zu verlagern, womit die drei vorgesehenen, sechs Meter breiten Stichstraßen in Ost-West-Richtung entfallen könnten. Infolgedessen ergäbe sich eine wesentlich geringere Versiegelung von Grünflächen. Ebenfalls positiv aufgenommen wurde eine vorgeschlagene Drehung der Gebäude um 90 Grad, womit die Dachflächen bei einer überwiegenden Anzahl der Häuser eine Ost-West-Ausrichtung erhalten. Durch diese Neuausrichtung wird die energetische Nutzung der Dächer, vorgeschlagen werden flach geneigte Satteldächer, mit Photovoltaikanlagen optimiert. Letzteres sei als ausdrücklicher Wunsch von den Eigentümern so geäußert worden, wie Bauamtsleiter Thomas Bimesmeier berichtete.

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Diese Ausgangslage wurde vom Planungsausschuss einstimmig als geeignet erachtet, um erstmals in einem Bebauungsplan der Gemeinde Eching Solardächer vor- und festzuschreiben, ganz im Sinne der angestrebten Energiewende. SPD-Sprecher Carsten Seiffert appellierte an das Gremium „damit anzufangen, die Nutzung regenerativer Energien verbindlich zu regeln“. Einstimmig wurde beschlossen, im Einvernehmen mit den Grundbesitzern sinnvolle Festlegungen und verpflichtende Regelungen zu erarbeiten. CSU-Fraktionssprecher Georg Bartl brachte als weiterführenden Vorschlag ein, auch offen zu sein für Nachbarschaftsmodelle anstatt sich nur kleinteilig auf einzelne Häuser zu beschränken. Regenerative Gemeinschaftsanlagen für Häuserreihen oder Wohnblocks seien aus wirtschaftlichen Gründen eine erstrebenswerte Option für potentielle Häuslebauer, erläuterte er unter Zustimmung seiner Ratskollegen.
Als nächster Schritt erfolgt von Seiten der Planer und der Verwaltung die Fertigstellung des umgeplanten Bebauungsplanentwurfes, für den eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchgeführt werden muss.

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Bevor dann aber tatsächlich nach der Billigung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes der erste Spatenstich „Am Anger“ erfolgen kann, sind zunächst, wie auf dem geschichtsträchtigen Boden im historischen Siedlungsgebiet in Eching üblich, in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege archäologische Untersuchungen vorzuschalten. Im Planungsgebiet ist Stellungnahme des Sachgebiets Kreisarchäologie des Landratsamtes mit weiteren Bodendenkmälern zu rechnen. Entsprechend wird die Maßnahme, ebenso wie in allen anderen entwickelten Baugebieten, jüngst erst in Eching-West und an der Böhmerwaldstraße, fachlich vorbereitet und begleitet und je nach Expertise, eine Ausgrabung, Bergung und Dokumentation durchgeführt, um eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Baufreigabe zu erlangen.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

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