Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 1. Februar 2022

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Keine Kita-Gebühren während der Coronaschließungen

Einstimmig gebilligt hat der Haupt- und Finanzausschuss eine hundertprozentige kommunale Kostenübernahme der Elternbeiträge in allen Kindertageseinrichtungen für die Zeiten der staatlich angeordneten zeitweisen Schließungen. Dies werde die Gemeinde zusätzlich maximal 38.000 Euro kosten, heißt es dazu in den Erläuterungen der Kämmerei.
Um die Eltern in den ohnehin schwierigen Zeiten der Pandemie finanziell zu entlasten, hat der Freistaat im Frühjahr 2021 eine Richtlinie erlassen, in der in coronabedingten Schließungszeiträumen von KiTas und Horten eine Übernahme von 70 Prozent der ausgefallenen Beiträge zugesichert wird. Für die restlichen 30 Prozent sollen die jeweiligen Träger geradestehen. Hinsichtlich der eigenen Einrichtungen hat der Echinger Gemeinderat bereits zeitnah im März vergangenen Jahres beschlossen, die Eltern vollumfänglich zu entlasten. Die freien Träger freilich sind auf einem 30-prozentigen Anteil der entgangenen Elternbeiträge sitzengeblieben.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales räumt jedoch die grundsätzliche Möglichkeit ein, dass der Ausgleich dieser Differenz im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen kann. Davon profitieren in Eching als freie Träger von Betreuungseinrichtungen nun die evangelische und katholische Kirche, die Lebenshilfe Freising und die Johanniter. Letztere hatten dazu bereits für ihre beiden Einrichtungen „Haus für Kinder Wunderland in Eching“ und das Kinderhaus in Dietersheim einen Antrag auf Beitragsersatz gestellt. Auf Antrag bewilligt die Gemeinde, so der Beschluss des Finanzausschusses, „die im Jahr 2021 angefallenen 30 Prozent des Beitragsersatzes“. Die Anträge der freien Träger müssen spätestens zum 31. August 2022, dem Ende des laufenden Kindergartenjahres, bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.

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Großzügigere Förderrichtlinien beschlossen

Teurer als berechnet und erwartet wurde die umfassende Sanierung des TSV Sportheims, bei dem sich die Sanierung der Dusch- und Sanitäranlagen in den Umkleidekabinen anstelle von geschätzten knapp 62.000 Euro schlussendlich auf über 104.000 Euro belaufen haben. Der Grund: im Zuge der Bauarbeiten – und zeitlich nach Bewilligung des 40-prozentigen Förderzuschusses durch die Kommune – hat sich bei der Offenlegung der Wasserleitungen im Mauerwerk und der Demontage der Armaturen und Duschköpfe ergeben, dass deren geplante Weiterverwendung aus hygienischen und funktionalen Gründen nicht möglich. Für die in diesem Bereich aufgetretenen Mehrkosten in Höhe von zirka 42.000 hat TSV-Vorsitzender Manfred Oster in einem erneuten, nachträglichen Förderantrag an die Gemeinde um einen Zuschuss gebeten, der sich bei Zugrundelegung von 40% der verbleibenden Restsumme auf knapp 14.000 € belaufen würde. Der Haken daran: ein Förder-Nachschlag, auch aufgrund zusätzlich und unerwartet auftretender Kosten, ist in den gültigen, bekannten Förderrichtlinien der Kommune nicht vorgesehen , im Gegensatz zu der Praxis des Landessportverbands, der die Zusatzkosten mit weiteren 8.000 Euro gefördert hat.

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Nun wurden der aktuelle Antrag und die Vereinsförderrichtlinien im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Kämmerin Andrea Jensen gab zu bedenken, dass es sich bei den Förderungen um freiwillige Leistungen handelt, die der Gemeinde bei jedem Haushalt von der Kommunalaufsicht „um die Ohren gehauen werden“. Ähnlich gelagerte Fälle wurden, so brachten sie und Bürgermeister Sebastian Thaler in Erinnerung, bis dato immer abschlägig beschieden, trotz großen Verständnisses für die antragstellenden Vereine. Deshalb lautete aus Gleichheitsgründen auch der Beschlussvorschlag des Rathauses, den TSV-Antrag abzulehnen, um auch keinen Präzedenzfall zu schaffen. Doch eine deutliche fraktionsübergreifende Mehrheit im Ausschuss machte sich zum Fürsprecher des TSV und des Ehrenamtes. Da könne man viel kaputt machen und eine Ablehnung sei aktuell ein falsches Signal, hieß es dazu aus dem Gremium. Deshalb wurde der vorgeschlagene abschlägige Bescheid mit 7:3 Stimmen verworfen. Wie ganz konkret mit dem TSV-Antrag nun verfahren werden soll, musste allerdings noch offen bleiben. Gelder werden bis auf Weiteres nicht fließen. Die Mittel sind nicht im Haushalt vorgesehen. Zudem muss auch noch neu austariert werden, welche prozentualen oder auch absoluten Sätze und Höchstbeträge für einen Förderzuschuss bei nachträglichen, begründeten Kostensteigerungen anzusetzen sind. Vor diesem Hintergrund hat der Finanzausschuss eine Änderung sprich Ausweitung der Förderrichtlinien beschlossen, bei Gegenstimmen von Axel Reiß und Siglinde Lebich (beide Grüne). Entsprechende Vorschläge sollen von der Kämmerei erarbeitet werden. Aufgrund der gegenwärtigen Personalsituation rechnet Jensen mit mindestens drei Monaten bis zur Vorlage von modifizierten Vereinsförderrichtlinien.

Vergabeverfahren für Baulandmodell ist ausgewertet

Das Bewerbungsverfahren für die 59 verfügbaren Grundstücke im vergünstigten Echinger Baulandmodell, je zur Hälfte im Erbbaurecht und Verkauf, ist ausgewertet und abgeschlossen. Damit steht auch die Rangfolge der zukünftigen Häuslebauer fest, denen diese erfreuliche Kunde auch postalisch übermittelt wird. Auch eine Liste für potentielle Nachrücker liegt vor.
Wie Bürgermeister Sebastian Thaler bekannt gab, werden die berechtigten Bewerber am 24. Februar zu einem online-Meeting eingeladen, weil eine Präsensveranstaltung in dieser Größenordnung die Coronarahmenbedingungen sprengen würde. In der digitalen Informationsveranstaltung werden die Modalitäten und das weitere Procedere besprochen. Im nächsten Schritt erfolgt eine Einzeleinladung an alle erfolgreichen Bauwerber, die sich dann nacheinander entsprechend ihrer Platz-Ziffer eine Bauparzelle aussuchen können. Im Angebot sind 28 Grundstücke für 16 Doppelhaushälften und 12 Reihenhäuser in Eching-West mit Grundstücksgrößen zwischen 160 und 400qm und 31 Parzellen für 8 Einfamilienhäuser und 23 Doppelhaushäften mit Grundstücksgrößen zwischen 230-500 Quadratmetern in Dietersheim am Mühlenweg. Echings Bürgermeister rät den Bauherren dazu, sich dabei nicht auf nur ein einziges Wunschgrundstück festzulegen, sondern mehrere Standorte auf dem Zettel zu haben, falls ihre erste Wahl schon vergeben sein sollte.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

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