Aus der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 8. Februar 2022

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Erweiterung der Kiesgrube an der Garchinger Straße gebilligt

Die Baubranche boomt, Baustoffe werden hoch gehandelt – und rar. Das hat zur Folge, dass aufgrund der riesigen Nachfrage die Abbauflächen des Kieswerks der MKU (Münchner Kiesunion) auf Echinger Flur (postalisch Garchinger Straße 35) früher erschöpft sein werden als erwartet und vereinbart. Anstelle der auf zehn Jahre angelegten Ausbeutung wird vermutlich bereits nach acht oder gar sieben Jahren dort Schluss sein mit der Förderung, wie MKU-Werksleiter Franz Demmelhuber im Echinger Bauausschuss erläuterte. Stand heute seien dort bereits zwischen 70 und 80 Prozent des möglichen Materials abgebaut worden, so der Geschäftsführer. Deshalb plant das Unternehmen eine Erweiterung des Kieswerks in nördlicher Richtung, die unmittelbar an die bestehenden Abbauflächen an der A9 zwischen Echinger See und Garching anschließt (siehe Foto). Dort kann eine momentan landwirtschaftlich genutzte Fläche von zirka 11 Hektar gepachtet und fünf Jahre lang für den Kiesabbau genutzt werden. Für die Bewilligung einer Standortvergrößerung zum Kiesabbau sind freilich noch einige umwelt- und naturschutzfachliche Hürden zu nehmen: Die geplante Werkserweiterung grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet Mallertshofer Holz mit Heiden an und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Dieses stellt einen hochwertigen (Über-)Lebensraum für seltene Vogelarten, insbesondere als Habitat für Bodenbrüter wie die unter Naturschutz stehende Feldlerche oder auch Rebhühner dar, die dort ihre Reviere haben. So gilt es für den Antragsteller, zeitnahe Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. 

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Das Kieswerk der MKU an der Garchinger Straße, in Blickrichtung Süden fotografiert, im Vordergrund die geplante Erweiterungsfläche

Dazu führte Demmelhuber aus, dass bereits mit dem Verfüllprozess der beim Nassabbau entstandenen Wasserfläche im Rahmen der Rekultivierungsvereinbarungen begonnen wurde. Die 6 Hektar große offene „Seefläche“ muss wegen der Gefahr von Vogelschlag im Flughafenumfeld wieder komplett verfüllt werden (anders als zuvor die beiden bestehenden Freigewässer Echinger und Hollerner See, die ihre Existenz dem Kiesabbau verdanken). Bei der laufenden Nassverfüllung müssen hohe Anforderungsstandards hinsichtlich des so genanntem z0-Material eingehalten werden (darunter versteht man einen von Schadstoffen wie Schwermetallen unbelasteten Boden, dessen Einbau uneingeschränkt möglich ist). Und auch dieses Aushub- beziehungsweise Verfüllmaterial steht nicht in unbegrenzter Menge zur Verfügung, weshalb es auch bei der vorgeschriebenen Rekultivierung immer wieder zu Verzögerungen kommt. Grundsätzlich vertraglich geregelt werden müssen im Rahmen der Wiederverfüllung die Schaffung naturschutzfachlich hochwertiger Bereiche sowie landwirtschaftlicher Flächen.
Gegen die Stimme von Lena Haußmann (Grüne) befürworteten CSU, SPD, FW, und „Bürger für Eching“ im BPU-Ausschuss die MKU-Erweiterung. Voraussetzung für einen endgültigen Startschuss ist allerdings, dass ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmtes Ausgleichs- und Rekultivierungskonzept vorgelegt wird.

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Ablehnung einer Kiesgrube mit Brecheranlage

Mit einem knappen Abstimmungsergebnis von 5:4 Stimmen abgelehnt wurde dagegen der Antrag auf die Errichtung einer Kiesgrube mit Brecheranlage auf der östlichen Seite der A9. Während sich CSU und FW-Fraktion für eine Bewilligung aussprachen, um ortseigene Betriebe zu unterstützen, sah die Mehrheit des Gremiums den Unternehmer in der Pflicht, die bereits in einem ersten, abgelehnten Antrag aus dem Jahr 2017 geforderten Auflagen zu erfüllen. Dazu zählt der Abschluss eines städtebaulicher Vertrages, der beinhaltet, dass der Kieslastverkehr nicht über die Ortsdurchfahrten von Eching und Dietersheim erfolgt. In diesem Zusammenhang bedarf es zudem einer Überprüfung, ob das bestehende Feldwegesystem ausgebaut werden muss und entsprechend eine Regelung für die Nutzung des öffentlich gewidmeten Feldweges getroffen werden muss. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Echinger Gfild“ befindet Deshalb muss die Genehmigungsfähigkeit mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgeklärt werden. Erst danach könne man seitens der Gemeinde das Vorhaben erneut „wohlwollend prüfen“, so der Beschluss, in dem auf die bereits erfolgte Ablehnung aus dem Jahr 2017 verwiesen wird.

Kein nachträgliches Pardon für falsche Dachfarbe

Bei der Farbgebung des Daches seines Wohnhauses hatte sich ein Bauherr im Dietersheimer Neubaugebiet am Mühlenweg eigenmächtig über die im Bebauungsplan vorgeschriebene Festlegung auf einheitliches Ziegelrot hinweggesetzt und das Dach kolonialbraun ausführen lassen. Diese Abweichung wollte – gleiches Recht für alle – weder das zuständige Landratsamt, das bereits eine Neuabdeckung angeordnet hatte, noch die Gemeinde Eching tolerieren. Dabei machte bei der letztjährigen Ablehnung der Bauausschuss des Gemeinderates allerdings eine ebenso umweltfreundlichen wie gütlichen Vorschlag an den Eigentümer: Wenn er bereit sei, mindestens 70 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen zu bestücken, werde die Dachfarbe nachträglich –und ausnahmsweise – genehmigt. Zwischenzeitlich hat der Bauherr eine neue Planung eingereicht – und die konnte bei Wiedervorlage im BPU in keiner Weise zufriedenstellen. Lediglich zirka die Hälfte der maximal verfügbaren und für eine PV-Anlage geeigneten Fläche war der Eigentümer bereit, mit Modulen zu belegen – und die entsprechende Installation sollte auch erst – aus Kostengründen – über einen Zeitraum von fünf bis 10 Jahren erfolgen.
Die vorgeschlagenen „Nachbesserungen“ wurden im Ausschuss als unzureichend erachtet. Er sei doch sehr enttäuscht von der mangelnden Bereitschaft, auf das von den Gemeinderäten gezeigte Entgegenkommen einzugehen, äußerte etwa Christoph Gürtner (FW). Schließlich habe man eine mindestens 70-prozentige Abdeckung der Dachfarbe gefordert und mit einer nacht
räglichen Genehmigung sogar „eine Brücke gebaut“, brachte er die einhellige Meinung im Gremium auf den Punkt. Der Fehler liege ausschließlich beim Bauherrn. Dazu gab es im Bauausschuss keine zwei Meinungen und die überarbeitete Planung wurde einstimmig abgelehnt. So hat das Veto bei der Dachfarbe Bestand, was nun gegebenenfalls eine aufwändige und nicht billige Neueindeckung nach sich zieht. An die Echinger Bauverwaltung erging der Auftrag, das weitere Vorgehen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Freising abzustimmen.

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Ladenlokal wird Wohnung

Im Echinger Ortszentrum an der Unteren Hauptstraße hat im Sommer vergangenen Jahres mit Raum-Color von Konrad und Heidemarie Klingbeil nach 20 Jahren ein inhabergeführtes Fachgeschäft für hochwertige Raumausstattung und Malerarbeiten geschlossen. Nachdem sich weder ein Nachfolger für das Ladenlokal gefunden noch Interessenten für eine gewerbliche Neuvermietung gefunden haben, wurde seitens des Eigentümers eine Nutzungsänderung beantragt – und vom Planungsausschuss einstimmig durchgewunken. Das Einverständnis der Nachbarn liegt vor.
Zwar hätte man sich seitens der Gemeinde durchaus den Weiterbestand eines Geschäftes zur Belebung des Ortszentrums gewünscht. Allerdings fügt sich, wie im Sachbericht der Bauverwaltung ausgeführt, das Vorhaben in die umgebende Bebauung ein. Zudem liegt das Gebäude in einem Gebiet ohne Bebauungsplan – und die Schaffung neuen Wohnraumes ist angesichts der angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt auch zu befürworten. An den Außenmaßen der Baulichkeit mit einer Wohnfläche von knapp 90qm soll nichts verändert werden. Geplant ist lediglich, eine Terrasse im Osten des Grundstückes anzubauen sowie eine zusätzliche Überdachung des Eingangsbereiches vorzunehmen. Die erforderlichen zwei PKW-Stellplätze sind vorhanden und die Erschließung gesichert. Ein Nachweis für Fahrradstellplätze fehlt gegenwärtig noch, sollte aber angesichts des vorhandenen Vorplatzes problemlos nachzureichen sein.

Flachdach der Dreifachturnhalle wird saniert

Die Unwetter mit sintflutartigem Starkregen im vergangenen Juni haben im Dach der Dreifachturnhalle Undichtigkeit auftreten lassen, wodurch Regenwasser in die Halle getropft ist. Nachdem unmittelbar nach Auftreten der Lecks die Schäden aufgespürt und provisorisch abgedichtet beziehungsweise durch Aufstellen von Metallwannen unterhalb des Dachstuhls weitere Wasserschaden verhindert wurden, steht nun die Sanierung der beiden gekiesten Flachdächer an der Ost- und Westseite an. Die entsprechenden Mittel sind im laufenden Haushalt eingestellt. Einstimmig genehmigte der Bau- und Planungsausschuss nach der jüngst durchgeführten Ausschreibung die Vergabe der notwendigen Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten an die Neufahrner Firma Wolfgang Bock als günstigsten Bieter. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf gut 192.000 Euro und damit sogar noch ein wenig unter der Kostenberechnung von rund 195.500 Euro.

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Die Sanierung der beiden gekiesten Flachdächer steht nun an

Fassadenerneuerung am Alten- und Servicezentrum

Das ASZ Mehrgenerationenhaus bedarf aufgrund von Putzschäden und starker Abnutzung dringend einer Fassadensanierung. Dazu sind im Haushalt des laufenden Jahres Mittel im Gemeinde-Etat eingestellt worden. Auch aus energetischer Sicht ist diese Maßnahme angezeigt, denn durch die Gebäudesanierung lässt sich eine Einsparung bei der Heizenergie erzielen. Diese werde „durch die Instandsetzung des vorhandenen Vollwärmeschutzes in den ursprünglichen Zustand versetzt“, heißt es dazu im Sachbericht der Bauabteilung.Nach fachtechnischer, wirtschaftlicher und rechnerischer Prüfung erwiesen sich als jeweils günstigste Bieter bei den Ausschreibungen zwei Firmen aus der Region. Der Auftrag für die Malerarbeiten wurden an die Zollinger Firma Neugebauer vergeben, den Gerüstbau übernimmt die Firma Kassner aus Hetzenhausen. Dabei wurde von den Kosten erfreulicherweise eine „Punktlandung“ erzielt: Beide Kostenberechnungen lagen unterhalb der geschätzten Beträge. Das Angebot für den Fassadenanstrich beläuft sich auf rund 150.000 Euro brutto (eine Einsparung von ca. 35.000 Euro und damit gut 23 Prozent gegenüber der Kalkulation). Für den Gerüstbau schlagen etwas über 55.000 € (eine Einsparung von 2.400 € und 4 Prozent) zu Buche.

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Das ASZ-Mehrgenerationenhaus

Großzügige Erbschaft von ehemaligem ASZ-Bewohner

Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass die genannten Gelder zur Finanzierung der Reparaturen am Gebäude des ASZ-Mehrgenerationenhauses aus dem großzügigen Erbe eines ehemaligen ASZ-Bewohners des Betreuten Wohnens bestritten werden können. Der im Alter von 91 verstorbene Hans Landmann hatte testamentarisch verfügt, dass die Gemeinde Eching sein nicht unbeträchtliches Barvermögen erbt, dass zweckgebunden und ausschließlich für das ASZ und seine Instandhaltung eingesetzt werden soll. Zuvor hatte Landmann Echings Bürgermeister Sebastian Thaler und seiner Ehefrau eine Wohnimmobilie in Eching zu einem sehr günstigen Preis verkauft, für 300.000 Euro anstelle der marktüblichen von knapp 500.000 Euro. Dieser private und notariell geschlossene Vertrag war Gegenstand einer staatsanwaltlichen Ermittlung wegen des Verdachts auf Wucher, die erst kürzlich nach über einem halben Jahr eingestellt worden war (wir haben berichtet).

Empörung über vernachlässigte Grabstätte

In der Bevölkerung für Empörung gesorgt hat – neben den Ermittlungen gegen den Bürgermeister – jüngst auch der ungepflegte Zustand der Grabstätte des Verstorbenen, der in Sichtweite des ASZ auf dem Alten Friedhof an der Kirche Sankt Andreas seine letzte Ruhestätte gefunden hat. Dies hat im Zusammenhang der oben genannten Auftragsvergabe FW-Fraktionssprecher Christoph Gürtner im Bauausschuss zum Thema gemacht und eine Prüfung angeregt, „inwieweit hier der Bauhof tätig werden kann“. In Anbetracht des gemeindlichen Erbes halte er es für angebracht, dass sich die Gemeinde des verwaisten Grabes annehme, so Gürtner. Dafür erhielt er fraktionsübergreifende Zustimmung im Gremium. Bürgermeister Sebastian Thaler sagte zu, dass sich die Gemeinde mit den Hinterbliebenen in Verbindung setzen werde, damit eine würdige Grabpflege erfolgen kann.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

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