Aus der Gemeinderatsitzung vom 23. November 2021

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Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung für Dietersheimer Ortsumgehung: Keine Realisierungschance für West-Variante

Nach jahrelangen Vorarbeiten und der Favorisierung einer großräumigen West-Variante für die Ortsumfahrung von Dietersheim gemeinsam mit Garching erteilte der Gemeinderat bei der Vorstellung der beauftragten Machbarkeitsstudie dieser Planung eine klare Absage. Sie solle momentan nicht realisiert werden, sondern das Thema Ortsumfahrung zu einem späteren Zeitpunkt „eingebettet in die Entwicklungsziele für Dietersheim“ im Rahmen des Gemeindeentwicklungsprogramms „neu gedacht“ werden, wie es im Ratsbeschluss formuliert wurde. Dieser wurde mit einer Mehrheit von 16:2 Stimmen von CSU, SPD, Grünen, FW, BfE, ÖDP und FDP gegen je eine Stimme aus CSU und BfE verabschiedet.

Zwar gab es für die rund fünf Kilometer lange großräumige Trassierung zwischen Gut Marienhof und der A 9-Ausfahrt Garching-Nord sowohl vom Staatlichen Bauamt als auch der Autobahn GmbH grünes Licht. Aber ein Flächenbedarf von über 180.000 Quadratmetern, teils auch mit Eingriffen in wertvolle Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die Baukosten zuzüglich des (teils komplizierten) Grunderwerbs mit weit über 50 einzelnen Besitzern, Emissionsschutz und Bereitstellung von notwendigen Ausgleichsflächen, … dieses Bündel an negativen Folgen, Kosten, Schwierig- und Unwägbarkeiten führte zu der bereits in einer nicht öffentlichen Sitzung vorberatenen Entscheidung, das Projekt einzustellen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme wurden mit 45,75 Millionen Euro angegeben, 31,43 Millionen Euro für die Gemeinde Eching und 14,32 Millionen Euro für die Stadt Garching, abzüglich einer zugesagten staatlichen Förderung in Höhe von 75 Prozent.

Nach intensiver Diskussion wurde noch „eine kleinere Lösung“ als eventuell realisierbar aufrecht erhalten, „um die Umgehungspläne nicht sterben zu lassen“, wie Sitzungsleiterin und 2. Bürgermeisterin Stefanie Malenke sagte. Die große Variante wurde dagegen zu den Akten gelegt, „aufgrund der hohen Kosten, des großen Grunderwerbsbedarfs sowie den erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“.

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Mehr Anreize für Photovoltaik?

Um den Einbau von Solaranlagen und Hausenergiespeicher zu forcieren, haben BfE/EM/ÖDP in einem gemeinsamen Antrag angeregt, diese je mit etwa 1.000 bis 1.500 Euro von Seiten der Gemeinde zu fördern und für Neubauten den verpflichtenden Einbau einer PV-Anlage einzuführen. Zur Erinnerung: Bereits Ende 2019 hatte der Gemeinderat auf Antrag der Echinger Mitte beschlossen, initiiert durch den damaligen Gemeinderat Bertram Böhm, zur Förderung privater Umrüstungen auf regenerative Energien ein Förderprogramm aufzulegen. Dieses ruht seitdem in der Schublade.)
Nun also gibt es einen zweiten Anlauf für diese kommunale Fördermaßnahme, „durchaus ein Anreiz für kühle Rechner“, wie ödp-Gemeinderat Alexander Krimmer befand. Das Programm solle auf zwei Jahre ausgelegt und laufend angepasst werden. CSU-Sprecher Georg Bartl vertrat dagegen die Auffassung, dass es „nicht Aufgabe einer Gemeinde“ sei, energetische Maßnahmen zu fördern. Christoph Gürtner empfahl, statt Haushaltsmittel für seiner Meinung nach nicht gerechtfertigte private Kaufanreize aufzuwenden, doch lieber die eigenen Immobilien als Vorbilder zu optimieren.

Auch der zweite Vorschlag von BfE/EM/ÖDP, in neuen Bebauungsplänen eine Verpflichtung zum Aufbau einer PV-Anlage zu verankern, stieß fraktionsübergreifend auf Gegenwind. Als aktuelles Negativ-Beispiel in punkto „erneuerbare Energien“ nannte Krimmer die gerade gebaute Wohnsiedlung Eching-West, in der kein einziges Haus mit einem Solardach ausgestattet werde: „So was sollte es heute nicht mehr geben“, führte er als Begründung für den Antrag an. Dem widersprach CSU-Fraktionssprecher Georg Bartl mit der Aussage, den Bauherren diesbezüglich Auflagen zu machen sei „nicht demokratisch“. Auch Christoph Gürtner (FW) und Leon Eckert (Grüne) rieten nachdrücklich davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt derartige Entscheidungen zu treffen: Man solle lieber abwarten, was in dieser Hinsicht aus Reihen der regierungsbildenden Ampelkoalition auf den Weg gebracht werde.
Sitzungsleiterin Stefanie Malenke formulierte schlussendlich als Arbeitsauftrag an den neu gegründeten Klimabeirat, Ideen für private Maßnahmen und Fördermaßnahmen zu sammeln. Dies wurde 10:8 Stimmen gebilligt. Dagegen stimmten CSU, FW und FDP.

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Anträge für bessere Busanbindungen

Eine veritable Mammutaufgabe hat ödp-Mitglied Markus Hiereth auf sich genommen, um eine flächendeckende Optimierung des bestehenden öffentlichen Busfahrplans – sowohl im Alltags- wie Feiertagsbetrieb zu erarbeiten – einschließlich einer Kostenschätzung für Landkreis und Gemeinde Eching, respektive den gemeinsamen Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Eching/Neufahrn. Letzterer betreibt die Regionalbuslinie 690 zwischen Eching, Dietersheim, Neufahrn und der U-Bahn-Station in Garching und ist an deren Finanzierung beteiligt, im Gegensatz zu der Linie 695, die vom Landratsamt Freising getragen wird. Beide Buslinien wurden kürzlich im Nahverkehrsplan des Landkreises Freising hinsichtlich einer Taktverdichtung verbessert und zusätzlich ein Expressbuss X660 von Garching nach Freising über Dietersheim eingeführt.
Hiereths umfassende, darüberhinausgehende Verbesserungsvorschläge des öffentlichen Nahverkehrs hat das Bündnis aus ödp/EM und BfE nun in zwei Anträge an den Echinger Gemeinderat gegossen. Der eine umfasst die Hauptverkehrszeiten einschließlich der Schülerbeförderung, der andere den Sonntags- und Nebenverkehrszeitraum. Darin soll ein direkter Busverkehr zwischen Eching, Dietersheim und Garching-Forschungszentrum (U) im Stundentakt eingeführt werden, ebenso wie eine stündliche Verbindung von Deutenhausen und Ottenburg zum S1-Haltepunkt Eching. Für die Kostenübernahme dieses „Ortsbusses“ wird vorgeschlagen, dass analog der Regelung zum Neufahrner Ortsbus 694 für Fahrten in der Hauptverkehrszeit der Landkreis zuständig ist. In Ergänzung des Antrags für einen Ortsbus-Betrieb von Montag bis Samstag wird im Antrag wörtlich ausgeführt, dass der Echinger Gemeinderat den Willen bekundet, auf der Buslinie 695 in der Schwachverkehrszeit ein Nahverkehrsangebot zu etablieren und entsprechend die dann „davon profitierenden Gemeinden anteilig die Kosten “ tragen. Als Auftrag an die Gemeindeverwaltung wird eine Kontaktaufnahme mit den weiteren Gemeinden entlang des Linienwegs vorgeschlagen, deren Einschätzung beziehungsweise Vorstellungen abgefragt und in das Konzept eingearbeitet. Das Gesamtpaket soll nach Vorlage und Billigung im Echinger Gemeinderat vom Landkreis Freising als zuständigen Aufgabenträger zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden. Unter der Prämisse, dass der Landkreis diese Kostenteilung mitträgt, würden, so die Schätzung, in etwa 180.000 Euro im Jahr auf die Gemeinde Eching entfallen.

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Zweite Bürgermeisterin Stefanie Malenke (SPD) begrüßte ausdrücklich das namentlich von Hiereth sowie der ödp-BfE-Fraktion erbrachte Engagement, mit dem nun „Schwung in dieses Thema“ gebracht werde und bei dem insbesondere die schlecht angeschlossenen nördlichen Gemeindeteile in den Blick genommen werden.
Nach intensiver Debatte entschied der Gemeinderat einstimmig, den gemeinsamen Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Eching/Neufahrn zu beauftragen, beim Landratsamt nach den technischen Möglichkeiten und Konditionen für die Optimierung des öffentlichen Nahverkehrs vorstellig zu werden, wie es im detaillierten Konzept des Antrags vorgeschlagen wird.

Verabschiedung des Gemeindehaushalts 2022

Der Gemeindetat für das kommende Jahr mit einem Gesamtvolumen von 58,8 Millionen Euro (davon 41,9 Millionen im Verwaltungs- und 16,5 Millionen Euro im Vermögenshaushalt) wurde schlussendlich mit 15:3 Stimmen verabschiedet. Obwohl bei den Vorberatungen das auf gut 600 Seiten zusammengefasste Zahlenwerk in der Sitzung des Finanzausschusses am 16. November einstimmig zur Genehmigung im Gemeinderat empfohlen wurde, stimmten drei CSU-Gemeinderäte dagegen, darunter auch Fraktionssprecher Georg Bartl, der zunächst dafür gestimmt hatte.
Von 2022 bis 2025 stehen große Investitionen mit Ausgaben von rund 50 Millionen Euro an. Bereits im kommenden Jahr erheblich zu Buche schlagen wird als größter Einzelposten der Neubau von Tennis- und Gymnastikhalle einschließlich Gemeindewohnungen, wobei von den insgesamt 5,5 Millionen Euro Gesamtkosten noch zwei Millionen im Etat stehen. Weiterhin gilt es, die bereits schon verschobene Generalsanierung der Garchinger Straße anzugehen (880.000 Euro), ebenso wie Straßenarbeiten in der Blütenstraße (490.000 Euro) und den Bau der Erschließungsstraße für die FFW Günzenhausen (680.000 Euro). Sanierungsarbeiten fallen außerdem am ASZ (835.000 Euro) an, sowie am Dach der Dreifachturnhalle (270.000 Euro). Neu angeschafft werden sollen Fahrzeuge für den Gemeindebauhof (525.000 Euro). Für Bürgersaal und den Anbau an das Dietersheimer Feuerwehrhaus werden im kommenden Jahr 455.000 Euro (bei Gesamtkosten von 565.000 Euro) angesetzt, für die Sport-und Freizeitanlagen in Günzenhausen 235.000 Euro und für Digitalisierungsmaßnahmen an den Schulen rund 370.000 Euro. Eine Schuldenaufnahme ist trotz dieser und weiterer Ausgaben nicht vorgesehen, denn auf der Habenseite werden „erhebliche Einnahmen“ aus Grundstücksverkäufen und Erschließungskosten erwartet. Nach Auskunft der Verwaltung handelt es sich um 8,9 Millionen Euro. Für das kommende Jahr kalkuliert Kämmerin Andrea Jensen, wie immer mit vorsichtigen Ansätzen, mit einem Gewerbesteueraufkommen von ca. 11,5 Millionen Euro (9 Millionen Euro in 2021 angesetzt) sowie Lohn- und Einkommensteuer über ca. 12,6 Millionen Euro (11,8 Millionen in 2021 angesetzt). Im laufenden Coronajahr fallen aller Wahrscheinlichkeit nach insbesondere die angesetzten Gewerbesteuereinnahmen besser aus als ursprünglich angenommen, so dass bei der Endabrechnung 2021 noch Gelder in die Rücklagen fließen könnten.

Um 2022 das gesamte „Investitionspaket“ zu stemmen, ist eine Entnahme aus den gemeindlichen Rücklagen in Höhe von knapp 2,9 Millionen Euro geplant. Der Schuldenstand soll sich planmäßig bis zum Jahresende 2022 auf 5,2 Millionen Euro reduzieren.

Wer gedacht hatte, nach der einstimmigen Vorberatung werde der Haushalt in der Ratssitzung zügig durchgewunken, der sah sich getäuscht. CSU-Fraktionssprecher Georg Bartl wollte noch ein ganzes Bündel an Nachbesserungen einbringen, so etwa Einsparpotential beim Bürgerhaushalt (Senkung von 100.000 auf 50.000 Euro) und ein Finanzpuffer von zwei Millionen Euro für die schwierigen Bürgersaal-Planungen in Günzenhausen. Doch nachdem diese beiden Punkte jeweils mit 11:7 Stimmen abgelehnt wurden, verzichtete er auf weitere Änderungsvorschläge.

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Wohnbaumodell für Baugrund wird auf Geschosswohnungsbau übertragen

Mieten und Grundstückspreise im Großraum München steigen seit einigen Jahren derart an, dass immer weniger Menschen die hohen Wohnungsmieten aufbringen, geschweige denn, sich Haus- oder Wohnungseigentum leisten können. Letzteres trifft zunehmend sogar für die im Echinger Baulandmodell verfügbare, nach sozialen Gesichtspunkten geregelte Grundstücksvergabe zu: Rund 600.000 Euro – trotz Sponsoring durch die Gemeinde – allein für den Baugrund zahlen zu müssen, ist eine Summe, die für die Mehrzahl der Bürger/innen und insbesondere die Zielgruppe „junge Familie“ den Erwerb von Hauseigentum unerschwinglich macht. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, die kommunale Wohnbauförderung künftig auch auf einen vergünstigten Geschosswohnungsbau zu übertragen. Schließlich ging und geht es der politischen Gemeinde weiterhin darum, „einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen“.
Erstmals angewandt und kurzfristig umgesetzt werden soll diese Neuerung zeitnah im Neubaugebiet „Böhmerwaldstraße“ zwischen den Einkaufsmärkten und der Bahnlinie. Im nördlichen Teil – zur Bahnlinie hin – sollen auf zwei Grundstücken in Besitz der Gemeinde Wohnanlagen mit insgesamt etwa 90 unterschiedlich großen Zwei- bis Vier-Zimmer-Eigentumswohnungen entstehen. Den Zuschlag zum Erwerb des gesamten Baugrunds ging an einen Bauträger, der sich vertraglich an bestimmte Auflagen halten muss. Die wichtigste besteht in der Verpflichtung, ein Drittel der Wohnungen, zirka 30 Einheiten unterschiedlicher Größe, vergünstigt anzubieten, mit einer Ersparnis von 1.000 €/Quadratmeter gegenüber dem ortsüblichen Preis. Bei diesem Kaufpreisnachlass verzichtet die Gemeinde in etwa auf zwei Millionen Euro Einnahmen im Haushalt. In der Hand der Kommune liegt dabei die Vorauswahl für das vergünstigte Kontingent, während der Verkauf durch den Bauträger vorgenommen wird und gemäß der im gemeindlichen Bewerbungsverfahren ermittelten Rangliste durchgeführt werden soll.

Die Kriterien zur Bewerbung um den vergünstigten Wohnungskauf orientieren sich an der Punkteliste im Wohnbaumodell, bei der unter anderem ein (langjähriger) Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Gemeinde, die Ausübung eines Ehrenamtes sowie die Anzahl der im eigenen Haushalt lebenden Kinder als „Pluspunkte“ zählen. Der Gemeinderat wird in den nächsten Wochen, mit Vorberatungen im „Vergabeausschuss“, die zu erlassenden Vergaberichtlinien im Wohnbaumodell für vergünstigte Eigentumswohnungen beraten und dann öffentlich beschließen. Anpassungen betreffen insbesondere die Einkommenshöchstgrenzen sowie das anzugebende Guthaben, welche für Eigentumswohnungen wohl anders gefasst werden als für Hauseigentum. Mit dem Bewerbungsverfahren für die preisreduzierten Eigentumswohnungen soll Anfang 2022 begonnen werden.

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Wieder nachträglicher Kauf von Erbpachtgrundstücken beschlossen

Soll es in Eching wieder möglich sein, Erbbaurechtsgrundstücke im Nachhinein an den Pächter zu veräußern – und wenn ja, zu welchen Konditionen?
Durch den erfolgreichen Bürgerentscheid der Freien Wähler, im Echinger Baulandmodell neben der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht auch Grundstücke zum Verkauf vorzusehen, besteht nun erhöhter Handlungsbedarf. Bei diesem Entscheid ging es freilich ausschließlich um die zukünftige Umsetzung des Echinger Modells, die keinerlei Aus- und Rückwirkungen auf bereits bestehende Erbbaurechtsverträge beinhaltet. Wie von Seiten der Verwaltung dargelegt wird, geht es nun um eine Klarstellung für die „Erbpächtler“, ob der seit 2017 ausgesetzte Verkauf wieder aufgenommen oder generell eingestellt werden soll.
Zum Hintergrund: Im Februar 2005 wurde in der Amtszeit von Bürgermeister Josef Riemensberger vom damaligen Gemeinderat der Beschluss gefasst, den Verkauf von Erbbaugrundstücken zu ermöglichen, wenn dies von den Erbbaunehmern gewünscht wird. Eine ganze Reihe von Hauseigentümern machte in der Folge davon Gebrauch. Der Verkauf der gemeindlichen Erbbaurechts-Grundstücke erfolgte mit einem 10%igen Abschlag vom jeweils gültigen Bodenrichtwert. Das immer knapper werdende Bauland in Verbindung mit den exorbitant steigenden und auch immer noch höher werdenden Grundstückspreisen hat dann dazu geführt, dass diese Praxis 2017 „vorläufig“ ausgesetzt wurde, zumal damals die Veröffentlichung eines aktualisierten Bodenrichtwertes sehr lange auf sich warten ließ. Zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens hatte die Realität – sprich der weiter gestiegene Bodenpreis – den festgesetzten Wert zügig „überholt“. An diesem „Schwebezustand“ – explodierende Preissteigerungen inklusive – hat sich dann bis dato nichts geändert.
Da bei der Bauverwaltung wiederholt Anfragen von Erbbaurechtsnehmern eingehen, die an einem Kauf ihres gemeindlichen Erbbaurechtsgrundstückes interessiert sind, ist eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates (über-)fällig, wie zukünftig mit Kaufwünschen verfahren werden soll. Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, auch weiterhin keine Verkäufe von Erbpachtgrundstücken zuzulassen, also die gängige Praxis mit einer klaren Regelung zu untermauern. Argumentiert wurde damit, dass „das Erbbaurecht wirtschaftlich für die Gemeinde den Vorteil zusätzlicher langfristig planbarer und solider jährlicher Einnahmen im Verwaltungshaushalt erbringt, während bei einem Verkauf nur ein einmaliger Verkaufserlös im Vermögenshaushalt erzielt werden“ kann. Die an die Gemeinde zu entrichtenden Erbbauzinsen des vergangenen Jahres beliefen sich auf rund 350.000 Euro, die Ansätze für 2021 und 2022 betragen zirka 420.00 € und 515.000 €. Eine knappe Mehrheit von 10:8 Stimmen im Gemeinderat votierte gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung und sprach sich im Interesse der kaufwilligen Bürger/innen dafür aus, eine nachträgliche Grundstücksveräußerung zuzulassen. Befürwortet wurde die Neuregelung von CSU- und FW-Fraktion sowie Alexander Krimmer (ödp), Heinz Müller-Saala (FDP) und Michaela Holzer (BfE). Dagegen stimmten SPD, Grüne und Manfred Wutz (BfE). Als Konsequenz dieses Beschlusses sollen nun die bisherigen (Ver-)Kaufkonditionen neu gefasst und an den geänderten Grundstücksmarkt angepasst werden. Dafür sprach sich eine Mehrheit von 14:4 Stimmen aus.

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Mitteilungen und Anfragen: Sonderprüfung zur Causa Thaler

Der Gemeinderat hatte 2. Bürgermeisterin Stefanie Malenke in seiner Sondersitzung zur „Causa Thaler“ am 17. November damit beauftragt, Schritte zur Aufklärung offener Fragen zur Erstattung von Gerichts- und Verfahrenskosten für Bürgermeister Sebastian Thaler einzuleiten und gegebenenfalls Rückforderungen an ihn zu stellen. Nachdem in der eigens einberufenen Sitzung zum Thema ein erbitterter Streit darüber ausgebrochen war, ob die betreffenden Unterlagen öffentlich gemacht werden dürfen, wie von CSU und Freien Wählern gefordert, oder für diese aus Datenschutz-Gründen eine Geheimhaltungspflicht gilt, hat Malenke – auftragsgemäß – eine neuerliche Einschätzung der Kommunalaufsicht im Landratsamt eingeholt, ob wenigstens eine auszugsweise Veröffentlichung legitim sei: Auch das ist aus Gründen der Persönlichkeitsrechte abgelehnt worden. Die betreffenden Akten und damit auch die einzelnen Prozesskosten, wie bereits ausführlich in der Sondersitzung thematisiert, sind strikt nicht öffentlich zu behandeln. (Dabei ist unerheblich, dass diese der Geheimhaltung unterliegenden Zahlen bereits in diversen Medien veröffentlicht wurden). Auf diesen Tatbestand habe sie die Kommunalaufsicht erneut explizit hingewiesen, betonte Malenke. Allerdings habe ihr der Bayerische Städtetag eine Sonderprüfung empfohlen, zu der sie sich ins Einvernehmen mit dem Kommunalen Prüfungsverband setzen solle. Inzwischen hat auch Landrat Helmut Petz seine Hilfe bei der Aufklärungsarbeit angeboten und steht für ein Gespräch mit Malenke zur Situation in Eching um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen um den Bürgermeister zur Verfügung.
Ebenfalls restlos aufgeklärt gehört, dazu gab es in der Sondersitzung keine zwei Meinungen, die Überprüfung von Auftragsvergaben des Bürgermeisters an seinen Schwager, unter anderem die Erstellung von mehreren Jahresberichten. Dieser TOP wurde auf Antrag der Freien Wähler ebenfalls kurzfristig auf die Agenda der Sondersitzung gesetzt.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

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