Der Haushalt 2022 der Gemeinde Eching wurde in der Gemeinderatssitzung am 23. November 2022 abschließend beraten und beschlossen. Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Freising erfolgte am 15.12.2021, rechtskräftig ist der Haushalt seit dem 27.12.2021.
Einsehbar ist der Haushalt — ausdrücklich nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kämmerei (089 (319 000 – 2101 oder -001); Eckdaten zum Haushalt sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Eching unter Gemeinde/Politik, Zahlen und Fakten zu finden (https://www.eching.de/index.php?id=0,236).
Das Haushaltsrecht besteht im Wesentlichen aus Verfahrensregeln. Der Haushaltsplan wirkt nur nach innen. Er wendet sich an den Gemeinderat und an seine Ausschüsse, den Ersten Bürgermeister und an die Verwaltung. Für sie sind die Festsetzungen des Haushaltsplanes verbindlich. Keine Wirkung entfaltet er gegenüber dem Bürger. Das ergibt sich aus den Bestimmungen des Art. 64 Abs. 3 GO, wonach „Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter“ durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgehoben werden. Das Haushaltsrecht ist also verwaltungsinternes Recht.
In der Haushaltssatzung werden durch die Festlegung der Hebesätze der Realsteuern abgaberechtliche Regelungen getroffen und somit wird hier auch die Wirkung gegenüber Dritten begründet.
Mitteilung aus der Gemeinde Eching, Februar 2022