Aus der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 16. November 2021

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Schwierige Nutzungsbedingungen für den Dietersheimer Bürgersaal

Die Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen und Feste im Dietersheimer Bürgersaal sind aus Lärmschutzgründen äußerst limitiert: Lediglich zehn Veranstaltungen, per Definition „seltene Ereignisse“, die nach 22 Uhr enden, sind laut Landratsamt zulässig. Für eine weitergehende Nutzung unter Einhaltung von Emissionsvorgaben, etwa für Vereinsfeste oder private Veranstaltungen, müsste die Kommune umfangreiche bauliche Veränderungen vornehmen, Kostenpunkt knapp 180.000 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine in Auftrag gegebene Untersuchung an das Bauphysikbüro Ingenieure Süd. Dazu müssten alle Verglasungsflächen erneuert und die die Holzwände auf der Südseite und die südlichen Dachgiebel nachbessert werden ebenso wie die Lüftungsöffnungen an der Ostfassade, für die eine Schalldämmung notwendig wäre. Gutachter Georg Stettner hält die Einhaltung der Richtwerte rein rechnerisch für möglich. Allerdings ist damit nicht wirklich etwas gewonnen, denn was ebenfalls lärmtechnisch zu Buche schlägt, sind die Außengeräusche und der Lärm um das Gebäude herum – und diesbezüglich lasse sich wenig kontrollieren und reduzieren, so die Warnung der Echinger Bauabteilung.
Um im Außenbereich des Bürgersaals den Auflagen Genüge zu tun, müsste sichergestellt werden, dass sich nach 22 Uhr auf den östlichen Freiflächen – zum Feuerwehrparkplatz hin – nicht mehr als fünf und im Eingangsbereich nicht mehr als vier Personen aufhalten. Der Vorplatz vor dem Eingang auf der Westseite müsste nach 22 Uhr vollständig gesperrt werden.
Nachdem guter Rat nicht nur teuer, sondern in der Praxis auch insbesondere das „Außenleben und Drumherum“ an der innerörtlichen Veranstaltungsstätte äußerst schwierig einzuhalten ist, plädierte die Verwaltung für einen Verzicht auf die Investition in aufwändige Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude. Auch Sitzungsleiterin und Zweite Bürgermeisterin Stefanie Malenke befand, dass es zum einen nicht angezeigt sei, „ins Blaue zu investieren“, andererseits eine Verbannung von Bürgerhäusern aus der Ortsmitte „auf die grüne Wiese“ nicht die Lösung sein könne. „Es wäre ein Riesenverlust, den Saal nicht mehr zu betreiben“, betonte auch die Dietersheimer Rätin Lena Haußmann (Grüne). Sie sprach sich dafür aus, sich mit den Nachbarn ins Einvernehmen zu setzen. Parallel dazu wurde die Verwaltung beauftragt, beim Landratsamt alle Möglichkeiten für einen „normalen Veranstaltungsbetrieb“ auszuloten.

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Grünes Licht für das Günzenhauser Feuerwehrhaus

Einstimmig genehmigt wurde nach letzten Überarbeitungen der Bauantrag für das Günzenhauser Feuerwehrhaus. Die Bausumme für das L-förmige Gebäude, geplant vom Architekturbüro Wehkamp, mit Pultdach in den Außenmaßen von etwa 29 auf 17,50 Meter bzw. 16,50 auf 12 Meter wird sich nach derzeitiger Schätzung auf etwa 3,2 Millionen Euro belaufen. Das Dach wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. In der Fahrzeughalle können drei Einsatzfahrzeuge untergebracht werden und als unmittelbare Parkmöglichkeiten stehen auf dem Gelände 18 Pkw- und 14 Fahrradstellplätze zur Verfügung.

Finale Gespräche müssen noch mit dem Abwasserzweckverband bezüglich der Neuverlegung der Abwasserleitung am neuen Fuß- und Radweg entlang der Staatsstraße geführt werden. In „trockenen Tüchern“ ist nach Rücksprache mit Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt die Zusammenlegung der Anträge zum Feuerwehrhaus und die angrenzenden Sport- und Freizeitanlagen für das Wasserrechtsverfahren, wozu noch die abschließende Überarbeitung aussteht.

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Falsche Dachfarbe durch Photovoltaikaufbau „geheilt“

Dächer im Dietersheimer Baugebiet am Mühlenweg müssen den Farbton „ziegelrot“ aufweisen. Dies schreibt der gültige Bebauungsplan vor. Deshalb zeigten sich auch weder das zuständige Landratsamt noch die Gemeinde willens, die eigenmächtige Abweichung eines Bauherren zu tolerieren, der sein Dach mit kolonialbraunen Ziegeln versehen hatte. So wurde von der Freisinger Genehmigungsbehörde bereits verfügt, dass die Dachfläche müsse wieder abgedeckt und durch ein rotes Dach ersetzt werden müsse.
Auch die Echinger Bauabteilung riet von einer nachträglichen Genehmigung dringend ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen, zumal es in der Nachbarschaft bereits mehrere Anfragen für andersfarbige Dächer gegeben habe, die allesamt abgewiesen wurden. Auch Stefanie Malenke plädierte entschieden für eine Einhaltung der Bestimmungen: „Diejenigen, die ordnungsgemäß nachgefragt haben, erhalten eine Ablehnung. Und derjenige, der’s einfach macht, kommt damit durch“, lautete ihre Begründung. Doch anstelle eines kostspieligen Ab- und Wiederaufbaus der Dachziegel (Kostenschätzung ca. 12.000 Euro) tat sich – unerwartet – ein kreativer und zudem noch umweltfreundlicher Ausweg auf: Wie wäre es denn, wenn der Bauherr anstelle des verfügten Rückbaus in eine Photovoltaik-Anlage investieren würde? Damit wäre dann die „falsche“ Dachfarbe mehr oder weniger unsichtbar. Dieser Kompromissvorschlag aus der Bauverwaltung wurde von allen für gut befunden und stieß auf die einstimmige Billigung des Ausschusses. Der Beschluss wurde noch dahingehend konkretisiert, dass bei einer mindestens 70-prozentigen Abdeckung der Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen die abweichende Tönung der Ziegel nachträglich und ausnahmsweise genehmigt wird. 

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Vergabe der Grünanlagen für die Tennishalle

Günstiger als in der Kostenschätzung zugrundegelegt werden die Kosten für die landschaftspflegerischen Arbeiten im Außenbereich der neuen Echinger Tennishalle. Sechs Betriebe beteiligten sich an der beschränkten Ausschreibung. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Gaissmaier GmbH. Mit knapp 259.000 Euro liegt es rund 5,5 Prozent (rund 15.000 Euro) unter dem ursprünglichen Kostenansatz Der Bauausschuss vergab den Auftrag einstimmig an das Freisinger Unternehmen.
Kopfschütteln und sofortige Proteste rief in der Dietersheimer Bevölkerung ebenso wie im Echinger Rathaus die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der dortigen Kreisstraße (innerorts Echinger Straße) hervor: Nun will das Landratsamt nach umfassender Sanierung die 30er-Zone auf der Durchgangsstraße aufheben, weil nach Auffassung der Kreisbehörde dies durch den nun guten Straßenzustand gerechtfertigt sei. Dagegen hat die Gemeinde große Bedenken angemeldet und um Überprüfung gebeten, denn unübersichtlicher Straßenverlauf und die Tatsache, dass dort täglich Schulkinder zu den häufigsten Verkehrsteilnehmern zählen, rechtfertigt nach ihrer Auffassung eine Aufrechterhaltung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Entscheidung, ob nun, wie angekündigt, die Tempo-30-Schilder zeitnah entfernt werden, oder an Ort und Stelle stehen bleiben, liegt nun beim Landrat.

Plexiglas-Verkleidung an der Blauen Brücke bleibt bestehen

Sollte nicht die wenig ansehnliche Plexiglasverkleidung nach der Sanierung der Blauen Brücke auf der Westseite Richtung Freizeitgelände abmontiert werden? Im Prinzip ja, erklärte die Bauverwaltung. Aber im Zuge der Ausbesserungsarbeiten habe sich herausgestellt, dass die geplante Anbringung einer Regenrinne zur Wetterseite einen zu großen Aufwand bezüglich der Versickerung der Niederschläge mit sich gebracht hätte. Deshalb habe man Abstand davon genommen und stattdessen die gesäuberten Plexiglasscheiben als notwendigen Wetterschutz wieder angebracht.

Rathausmitarbeiter Corona-positiv

Auf Nachfrage von Christoph Gürtner (FW) bestätigte Stefanie Malenke, dass trotz positiven Corona-Tests und angeordneter Quarantäne ein Rathaus-Mitarbeiter sich im Echinger Rathaus aufgehalten habe. Es werde derzeit überprüft, inwieweit dienstrechtlich Sanktionen zu treffen seien. Gürtner wies darauf hin, dass es verstärkt auch darum gehe, verbeugende Maßnahmen zu treffen, damit sich solche Fälle nicht wiederholen.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

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