Ein attraktives und auch viel frequentiertes Naherholungsziel ist der Hollerner See, rechts ein Blick auf die fertiggestellten geschwungenen Badebuchten.
Zum Jahreswechsel fand die turnusmäßige Übergabe des Vorsitzes beim interkommunalen Zweckverband Hollerner statt und Unterschleißheims Bürgermeister Christoph Böck wurde von seinem Echinger Amtskollegen Sebastian Thaler abgelöst. Entsprechend war auch der Echinger Bürgermeister Gastgeber und leitete die erste Sitzung des Jahres 2021 am 3. März im Echinger Bürgerhaus.
Auf der kurzen Tagesordnung des öffentlichen Teils der Verbandsversammlung standen im Wesentlichen verlängerte oder auch neu abgeschlossene Vergaben für die anfallenden Dienste rund um den Hollerner See im Naturschutzgebiet. Fortgesetzt wird die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten Uwe Fischer, der als Ansprechpartner, Experte und Koordinator für alle Aspekte der Landschaftspflege verantwortlich zeichnet. Für die Grünpflege, die auch die Wege und den Parkplatz umfasst, haben sich die Kosten deutlich erhöht, was natürlich auch auf die Fertigstellung des 2. Bauabschnittes im vergangenen Sommer zurückzuführen ist. Dadurch ergibt sich eine Finanzierungslücke von gut 50.000 Euro zwischen den eingestellten Mitteln von 165.000 Euro und dem Angebot der betrauten Gartenbaufirma von 218.000 Euro, die von den beiden Mitgliedskommunen anteilig nachfinanziert werden muss. Noch offen ist der Vertrag mit einem zukünftigen Pächter des See-Kiosks. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage im Raum, ob von Seiten des Betreibers die Reinigung der Sanitäranlage mit übernommen werden kann.
Gewechselt hat der Zweckverband die Sicherheitsfirma. Die „Neuverpflichtung“ ist die mit knapp 20.000 Euro für die Dauer eines Jahres wesentlich günstiger ist als der vorherige Anbieter. Letztlich abgerechnet wird nach Stundenaufwand – und der ist naturgemäß abhängig von Wetter, Jahres- und Ferienzeit. Insbesondere in stark frequentierten Phasen plädiert Unterschleißheims Bürgermeister Christoph Böck für eine häufige Bestreifung des Geländes, wohingegen es in ruhigeren Phasen zurückgefahren werden könnte. Es gelte Präsens zu zeigen, wenn viel los ist.
Mehrere Verbandsräte wiesen auf die gehäuften Klagen hinsichtlich Vermüllung sowie Nichteinhaltung der Sperrstunde und nächtliche Ruhestörungen hin. Für die Sicherheitskräfte gibt es lediglich die Möglichkeit, auf die Benutzungssatzung hinzuweisen, führte dazu Vorsitzender Thaler aus. „Sie sind weder befugt, ein Platzverbot auszusprechen noch die Personalien festzuhalten.“ Das sei Aufgabe der Polizei.
Für Sie berichtete Ulrike Wilms.