Zweckverband Hollerner See entscheidet über Nutzungssatzung und ganzjährige Parkgebühren

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Herbststimmung am Hollerner See: ab dem kommenden Jahr sollen ganzjährig gestaffelte Parkplatzgebühren erhoben werden.

Was soll am Hollerner See erlaubt sein – und was nicht? Mit dieser durchaus komplexen Problematik einer geregelten Freizeitnutzung im Naturschutz- und Naherholungsgebiet musste sich auch der Zweckverband Hollerner See der beiden Nachbargemeinden Eching und Unterschleißheim in jüngster Sitzung im Echinger Rathaus beschäftigen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Mehrfachnutzung der Wasserflächen und Uferbereiche unterliegen unterschiedlichen Behörden. Sie bergen durchaus einiges an Konfliktpotential zwischen Wassersportlern aller Art, Badegästen, Fischereiverein und Hundebesitzern.
Mit einer Mehrheit von 4.2 Stimmen angenommen wurde nach eingehender Diskussion eine vom Landratsamt Freising vorgeschlagene Satzung für die Seenutzung, die sich weitgehend an den vom Zweckverband erarbeiteten Wünschen orientierte. Dagegen ausgesprochen haben sich Brigitte Weinzierl (CSU/Unterschleißheim) und Michaela Holzer (Bürger für Eching). Die beiden Rätinnen scheiterten mit ihrem Vorschlag, eine Verabschiedung zu verschieben, weil das LRA der Bewilligung für einen ausgewiesenen Hundebadestrand, wie es kürzlich im Echinger Gemeinderat von ödp und Bürgern für Eching gefordert wurde, aus Gesundheitsschutzgründen ebenfalls eine strikte Absage erteilt hatte.
Auf jeden Fall erläutern lassen möchte man sich im Zweckverband von der Naturschutzbehörde zum besseren Verständnis die konkreten gesundheitlich-hygienischen Argumente, ein generelles Badeverbot für Hunde zu erlassen.

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Ab dem kommenden Jahr muss die Parkplatzbewirtschaftung mit insgesamt 600 Plätzen neu vergeben werden. Der Jahresvertrag mit dem TSV Eching wurde gekündigt, der heuer diese Dienstleistung wahrgenommen hatte. Wie Sebastian Thaler als Zweckverbandsvorsitzender rekapitulierte, konnten von Seiten des Vereins nur insgesamt 20 Tage in der Saison personell abgedeckt werden, wodurch dem Verband viele Tageseinnahmen entgangen sind. Nun muss also bis Dezember eine Neuvergabe in trockenen Tüchern sein. Es liegen einige Alternativangebote mit unterschiedlichem Leistungsumfang vor. Interesse angemeldet haben neben TSV Eching und Wasserwacht Eching vor allem auch die Gaststättenpächter Hauer und Aschenbrenner des Seekiosks „Hecht und Sonne“. Um vergleichbare Angebote für unterschiedliche Finanzierungsmodelle einholen zu können, einigten sich die Zweckverbandsräte einstimmig darauf, den Bewerbern folgende Festlegungen als Grundlage ihrer Kalkulation vorzugeben: Ab 2023 soll während der viermonatigen Badesaison eine Stunde einen Euro kosten. Für jede weitere Stunde bis einschließlich vier Stunden kommt jeweils ein Euro gestaffelt dazu. Vier Euro sind auch der maximale Tagessatzung. Auch im Winter sollen Kurzparker bis zu 60 Minuten einen Euro bezahlen, für jede beliebig längere Parkdauer fallen dann aber maximal zwei Euro an.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

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