Karte: Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen München
Für den Verkehrsflughafen München soll erstmals ein Lärmschutzbereich nach dem Fluglärmgesetz (FluLärmG) festgesetzt werden. Dieser soll den bisherigen regionalplanerischen Lärmschutzbereich ablösen.
Der geplante Lärmschutzbereich umfasst zwei Schutzzonen für den Tag (auf der Karte in den Farben orange und grün unterlegt) und eine Schutzzone für die Nacht (auf der Karte bordeaux schraffiert).
Grundlage der Berechnung sind die gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmgesetzes sowie eine Luftverkehrsprognose für das Jahr 2033. Dabei werden auch die planfestgestellten Erweiterungen des Verkehrsflughafens München berücksichtigt.
Die Festsetzung kann insbesondere Auswirkungen auf die bauliche Nutzung von Grundstücken innerhalb der Schutzzonen haben. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können zudem Ansprüche auf Entschädigung bzw. auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bestehen. Für die genaue Betroffenheit einzelner Grundstücke ist die beigefügte Karte maßgeblich: Karte Lärmschutzbereich. Diese Karte kann auch auf der Webseite der Gemeinde Eching im NEWS-Bereich eingesehen werden: https://www.eching.de/news/laermschutzbereich-verkehrsflughafen-muenchen/
Kartenausschnitt Eching: Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen München
Die Gemeinde Eching wird die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke in den kommenden Tagen direkt anschreiben und ihnen weitere Informationen zukommen lassen. Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Bauverwaltung der Gemeinde Eching unter: bauverwaltung@eching.de wenden.
Für Sie berichtete das Echinger Echo.









