Pressekonferenz des 3. Bürgermeisters Leon Eckert am 10. Januar 2022

Kategorie: Aktuelles

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Themen: 

  • Offenlegung der Prozesskosten zum „Streit des Bürgermeisters am Echinger See“
  • Auftragsvergaben an den Schwager des Echinger Bürgermeisters

In einer knapp 20minütigen frühmorgendlichen Online-Pressekonferenz mit 10 angemeldeten Teilnehmern aus Gemeinderat, Parteien, Medien und Bürgerschaft hat Echings 3. Bürgermeister in amtlicher Funktion Stellung bezogen zu zwei strittigen, Bürgermeister Sebastian Thaler betreffenden Angelegenheiten. Dabei handelt es sich zum einen um den gerichtslastigen „Vorfall am Echinger See“ im August 2018, zu dem im Juli 2021 staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Untreue gegen Echings Bürgermeister eingeleitet wurden, und zum anderen um mehrere Auftragsvergaben, die in den vergangenen zwei bis drei Jahren an den Schwager des Bürgermeisters gingen.

Er halte es für wichtig, so Eckert, dass die dazu in der Öffentlichkeit diskutierten „Schnipsel“, die oft auf Hörensagen basieren, sachlich und inhaltlich korrekt zusammengefasst würden.

In seiner Funktion als Stellvertreter der 2. Bürgermeisterin Stefan Malenke erläuterte Eckert, dass er selbst, entsprechend der bayerischen Gemeindeordnung, mit der Aufarbeitung der zu klärenden Sachverhalte der „Causa Thaler“ erst kurz vor Weihnachten betraut worden sei. Malenke habe ihm am 19. Dezember aus gesundheitlichen Gründen die Übernahme der weiteren Ermittlungen schriftlich übertragen.

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Nicht ohne Grund, ging Eckert in diesem Zusammenhang recht ausführlich auf die in der Gemeindeordnung verankerte Verschwiegenheitspflicht für die gewählten Gemeinderäte ein: In der Vergangenheit kursierten oft genug Details aus nicht öffentlichen Sitzungen in den Medien, die nur dort gelandet sein konnten, weil sich entweder die gewählten Volksvertreter oder/und kommunale Angestellte nicht an ihren Amtseid gehalten haben. Nach Artikel 20 der Gemeindeordnung, so zitierte Eckert, „ gibt es kein Recht auf Selbstentbindung von der Verschwiegenheitspflicht (…) und man „dürfe nicht einfach die Flucht in die Öffentlichkeit antreten“, (…) selbst wenn ein Gemeinderat „die Behandlung einer der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Angelegenheit für rechtwidrig oder gar strafwürdig hält. Deshalb muss sich ein Mandatsträger zunächst an die zuständige Kommunalaufsicht – oder Strafverfolgungsbehörde wenden.“

Damit lieferte Eckert zugleich den entscheidenden Grund dafür, dass es nun keine spektakulären Neuigkeiten zu enthüllen gab: Wie schon Echings 2. Bürgermeisterin Stefanie Malenke in ihren persönlichen Gesprächen mit Kommunalaufsicht, Gemeindetag und Landrat beschieden wurde, dürfen die ermittelten Kosten nicht öffentlich gemacht werden, … Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie längst auf die eine oder andere Art veröffentlicht wurden, … wie unter anderem eine Summe von 72.000 Euro, die von Eckert selbst, und zwar in nicht öffentlicher Sitzung, hinsichtlich der Gesamtkosten für Gerichtsverfahren, Anwaltskosten sowie Schadenssumme beim Rechtsstreit um den Vorfall am Echinger See genannt wurde.

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Und in diesem Zusammenhang wartete Eckert tatsächlich mit interessanten Neuigkeiten auf, nämlich mit einer Deckungszusage der Rechtschutzversicherung der Gemeinde hinsichtlich verauslagter Anwaltskosten zu dem besagten Streit um Tätlichkeiten und Sachschäden am Echinger See. Dabei wiederholte Eckert seine Rechtsauffassung, dass die Gemeinde bei der Übernahme der entstandenen Kosten von den gemeindeeigenen Anwälten in dieser rechtlich komplizierten Angelegenheit falsch beraten worden sei: Die betraute Anwaltskanzlei habe nämlich nicht nur die Kommune, sondern auch den Bürgermeister juristisch vertreten. Dies stelle nicht nur ein Interessenkonflikt, sondern de facto auch einen Mandantenverrat dar. Deshalb, so erinnerte Eckert, habe er vor einiger Zeit bereits als Gemeinderat Strafanzeige gegen die für die Gemeinde tätige Sozietät gestellt. Nun lässt sich auch die Kommune ihrerseits anwaltlich vertreten, um ihre Ansprüche gegenüber Bürgermeister, Anwälten oder Versicherungen einzufordern.

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Nichts Neues konnte Eckert zu den Umständen und Umfängen der an Thalers Schwager ergangenen Aufträge vorliegen. Dessen Firma hatte mehrere Jahresberichte erstellt und war mit einem Gestaltungskonzept für die Bebilderung und Beschilderung des Rathauses beauftragt  worden. Diese Offenlegung sollte in der Ratssitzung im Dezember erfolgen. Auf Nachfrage teilte Eckert mit, dass nach seinem Kenntnisstand die Aufstellung von der Verwaltung zwar erarbeitet wurde, ihm diese aber wegen des Urlaubs der zuständigen Sachgebietsleitung über die Feiertage und den Jahreswechsel erst wieder ab Mitte Januar zugänglich sei.

Gespannt sein darf man deshalb auf die öffentliche Gemeinderatssitzung am 25. Januar, bei der Eckert alle bis dahin recherchierten Fakten „auf den Tisch legen“ wird, … soweit dies zulässig, sprich mit der Verschwiegenheitspflicht vereinbar  ist. Dazu will er ein weiteres Mal bei der Kommunalaufsicht vorstellig werden, hinsichtlich einer etwaigen Neubewertung. Ansonsten bleiben konkrete Zahlen zu Zahlungen im nichtöffentlichen Teil, und damit zumindest in der Theorie,  unter Geheimhaltung, auch wenn die gängige Praxis in Eching anders aussieht.

Für Sie berichtete Ulrike Wilms.

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