Qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Eching

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In der Gemeinde Eching wird erstmals ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Der Gemeinderat hat dazu die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschlossen. Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg wurde beauftragt, den Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben Mitte September 2022 beginnt die Erhebungsphase. Etwa 2.000 Mieter sowie 1.000 Vermieter von Wohnungen in der Gemeinde Eching erhalten Mitte September 2022 Post. In dem Brief befindet sich ein Schreiben der Gemeinde Eching.

Welche Bedeutung hat ein Mietspiegel?

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern.

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Aufruf zur Teilnahme

Es wird zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen: Die Teilnahme an der Befragung ist durch das seit Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz erstmals verpflichtend. An der Umfrage kann bis zum 31. Oktober 2022 teilgenommen werden. Mit der Durchführung der Befragung wurde das ALP Institut aus Hamburg beauftragt. Mieter und Vermieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp-institut.de/eching an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ können Papierfragebögen ausgefüllt und kostenlos an das ALP Institut zurückgesendet werden. Für Vermieter mit größerem Wohnungsbestand wurde aus Praktikabilitätsgründen eine Excel-Maske entworfen. Diese kann beim ALP Institut angefordert werden.

Datenschutz gewährleistet!

Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle der Gemeinde Eching wurde in die Erhebung eingebunden. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können über einen Link heruntergeladen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen auch per Post zugesandt. Das beauftragte Institut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

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Was passiert nach der Befragung?

Im Anschluss an die Befragung werden alle Fragebögen durch das beauftragte ALP Institut statistisch ausgewertet. Die Befragungsergebnisse werden dabei anonymisiert. Nach Fertigstellung des qualifizierten Mietspiegels und dessen Anerkennung durch den Mieterverein Neufahrn-Eching e.V., Haus- & Grundbesitzerverein Freising und Umgebung e.V. und durch den Gemeinderat Eching erlangt dieser voraussichtlich im Frühjahr 2023 seine Rechtsgültigkeit und Anwendbarkeit.

Pressemitteilung Gemeinde Eching, 5.8.2022

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